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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Alle Verkäufe und Lieferungen unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen. Abweichungen hiervon gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt ebenfalls für auftretende Auslegungsfragen und die abschließende Beurteilung von Leistungsstörungen.

Angebote des Verkäufers sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich besttigt werden.

Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager, jedoch ausschließlich Verpackung und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Mangels besonderer Vereinbarung sind die Rechnungen des Verkäufers zahlbar in bar oder Überweisung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Beträge unter 100,00 Euro sind netto zahlbar. Bei Ziel Überschreitung werden Zinsen in Höhe des aktuellen Beziehungszinssatzes unserer Hausbank zuzüglich Mahnspesen berechnet.

Bei UPS Nachnahmesendungen wird der Skonto Betrag von 2% bereits vom Verkäufer berücksichtigt.

Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der Auftragsmenge unvermeidbar und daher vom Käufer zu billigen.

Lieferzeitangaben sind stets unverbindlich und verstehen sich unter der Voraussetzung ungestörter Auftragsabwicklung. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigleistung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Wird durch diese Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Käufers. *)

Abrufaufträge sind spätestens innerhalb von 6 Monaten abzunehmen, sofern der Käufer nicht erhebliche unvorhersehbare Fälle höherer Gewalt geltend machen kann, die die Abnahmefrist angemessen verlängern. Nach Ablauf der Abnahmefrist ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, die bis dahin nicht abgenommene Ware in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurckzutreten.

Bei einem geringeren Auftragswert als 100,00 Euro werden vom Verkäufer anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von 15,00 Euro berechnet.

Erklärt sich der Verkäufer mit einer Warenrücknahme einverstanden, ohne da der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt war, werden vom Verkäufer 30% des Netto-Warenwertes, mind. jedoch 12,80 Euro zur Deckung der Kosten, dem Besteller in Rechnung gestellt.

Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit oder Menge sind unter Angabe der Rechnung, Versandnummer und der Produktbezeichnung unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen. Bei ordnungsgemäßen angezeigten und begründeten Beanstandungen ist der Verkäufer innerhalb angemessener Frist nach seinem billigen Ermessen zu Ersatz- oder Nachlieferung, Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verpflichtet. Erfüllt der Verkäufer diese Verpflichtung nicht, so steht dem Käufer das Recht zur Wahl zwischen diesen Rechtsbehelfen zu. Schadensersatzansprüche auf Grund von Mängeln, Fehlmengen oder der schuldhaften Verletzung von Nebenpflichten sind in der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz weitergehender Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die dem Verkufer gegen den Vollieferanten zustehen.

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen des geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt bereits seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware sowie Neben- und Sicherungsrechte einschließlich Wechsel und Schecks an den Verkäufer ab. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Käufers. Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
Der Käufer wird bei der Verarbeitung für den Verkäufer ttig, ohne irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen den Verkäufer zu erwerben.

Erfüllungs- und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist ausschließlich der Geschäftssitz des Verkäufers. Nach Wahl des Verkäufers kann das Gericht am Geschäftssitz des Käufers angerufen werden, um Forderungen und Rechte gerichtlich geltend zu machen.
Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

Versand: Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Verkäufer Versandweg und Versandart, wobei die Interessen des Käufers angemessen zu berücksichtigen sind. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren oder im Falle der Abholung mit der dem Käufer mitgeteilten Bereitstellung auf diesen über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr, vom Tage der Versandbereitschaft ab auf diesen über, jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.

 

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